Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 01.08.2007

1. Geltungsbereich
Für die Firma LEMONBAR vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Baumgart gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen so fern sie nicht schriftlich fixiert wurden haben keine Gültigkeit.

2. Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Die Firma LEMONBAR kann dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen durch Auftragsbestätigung bzw. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages annehmen.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Leistungserbringer.

4. Preise
Es gelten die Preise des Dienstleistungsvertrages bzw. der Auftragsbestätigung.

5. Zahlungsbedingungen
1) Soweit nichts anderes vereinbart, sind 50% des Rechnungsbetrages der Firma LEMONBAR bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn/Auftragsausführung ohne Abzug zu entrichten. Der Geltungsbereich bezieht sich in diesem Fall auf Aufträge mit einem Nettobetrag ab 1000,- Euro. Die verbleibenden 50% sind direkt nach Auftragende nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Eventueller Mehrverbrauch, kann mit Zustimmung der Firma LEMONBAR 5 Tage nach gesonderter Rechnungsstellung bezahlt werden. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, behält sich die Firma LEMONBAR das Recht vor, die Veranstaltung nicht zu bedienen.
2) Eine Stornierung des Auftrages muss schriftlich bei der Firma LEMONBAR – Sascha Baumgart – Klingsackerstrasse 18-64319 Pfungstadt, oder via E-Mail an INFO@LEMONBAR.INFO eingehen. Bei Stornierung des Auftrages von bis zu 14 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin sind 30% der vereinbarten Netto-Auftragssumme zur Zahlung fällig. Die gesamte Nettoauftragssumme wird bei Stornierung von bis zu 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin zur Zahlung fällig.
3) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 10 Kalendertagen nach Erhalt zur Zahlung netto Kasse fällig.
4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die Firma LEMONBAR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 %, zu fordern.
5) Die Firma LEMONBAR - vertreten durch Sascha Baumgart - ist dem Auftraggeber zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schaden nachgewiesen werden kann.

6. Auf- und Abbau
Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung am Vortag oder am ersten Veranstaltungstag. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende der Veranstaltung oder nach Vereinbarung. Die Einzelheiten werden vorher mit dem Veranstalter abgesprochen. Die Bauart der Bar lässt den Aufbau nur in normal zugänglichen Gebäuden zu.

7. Technische Voraussetzungen
In der Nähe der Bar werden ein Stromanschluss, eine Spülgelegenheit (Spülmaschine) sowie Lagermöglichkeiten für Getränke und sonstige Warenvorräte (separater Vorratsraum oder Spülküche) benötigt.

8. Nebenkosten
1) Die notwendigen Übernachtungen gehen zu Lasten des Veranstalters und werden - sofern der Veranstalter die Hotelbuchung nicht unmittelbar auf seine Rechnung vorgenommen hat - gesondert in Rechnung gestellt.
2) Je nach Veranstaltungsbeginn und -Ende erfolgt die Anreise am Vortage oder am ersten Veranstaltungstag, die Abreise am letzten Veranstaltungstag oder am Tag danach.
3) Messeausweise für den Barkeeper und ggf. weiteres Personal sowie Parkausweise werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

9. Versicherungen
Die von der Firma LEMONBAR in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände, insbesondere die Bar und Dekorationen usw., werden durch den Auftraggeber gegen alle Gefahren versichert. Die gelieferten Waren, Getränke und sonstigen Materialien sind ebenfalls durch den Auftraggeber zu versichern.

10. Fehlende oder beschädigte Gegenstände
Fehlende und beschädigte Gegenstände einschließlich Gläser, die nicht durch das Personal der Firma LEMONBAR verursacht worden sind, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Darmstadt.